KFZ-Sachverständigenbüro Holtz

Ihr Slogan

KFZ-Schadensregulierung

WICHTIG: Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Freund!

Wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug fährt, trägt jederzeit das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden. Um bei der Schadensregulierung als Geschädigter nicht zu kurz zu kommen und bei einem Haftpflichtfall das Geld von der gegnerischen Versicherung zu bekommen, sind bei der Schadensregulierung folgende Punkte extrem wichtig:

Wie verhalte ich mich an der Unfallstelle, um genügend Beweise für die Haftpflichtversicherung zu haben?

Wie erfolgt die Schadensregulierung nach einem Unfall? Denn jedes Detail, das man vergisst, hat unter Umständen schwerwiegende Folgen!

Das richtige Verhalten an der Unfallstelle

Um vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung nicht über den Tisch gezogen zu werden, ist die Beweissicherung am Unfallort der wichtigste Schritt für das weitere Vorgehen der Kfz-Schadensregulierung.

Denn der Unfallgeschädigte muss beweisen, wie es zum Unfall gekommen ist, und dass er nicht selbst daran schuld war, damit der Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen.

Folgende Punkte müssen Sie als der Geschädigte unbedingt am Unfallort beachten, um so Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer besser geltend machen zu können:

Sie sollten mögliche Zeugen finden und deren Personalien aufnehmen.

Wenn möglich machen Sie Fotos von der Unfallstelle.

Wenn möglich schon vor Ort einen Unfallbericht erstellen (idealerweise haben Sie im Handschuhfach hierfür bereits einen vorgedrucktes Formular (dieses finden Sie überall im Internet, bei Ihrem Versicherer oder dem ADAC).


Folgendes sollte der Unfallgeschädigte auf dem Unfallbericht-Formular notieren:


Personalien aller beteiligten Personen (sowohl Geschädigter, als auch Schädiger),

  1. Identität aller Fahrzeuge ( Marke, Kennzeichen etc.),
  2. Die entsprechenden Haftpflichtversicherer,
  3. Die Gegebenheiten am Unfallort,
  4. Beschreibung des Unfallhergangs  mit Skizze.

Empfehlenswert ist auch, nach einem Autounfall die Polizei zu rufen. Sie kommt auch bei kleineren Schäden, wobei von der Polizei am Unfallort zu entscheiden ist, ob der Fall polizeilich aufgenommen wird. Bei kleineren Schäden ist dies in der Regel nicht notwendig! Bei größeren Sachschäden und sogar Personenschäden ist dies aber unverzichtbar!

 

Wie geht’s es weiter?

Als Geschädigter sind Sie Herr des Verfahrens.

1. Schadensmeldung nach einem Unfall

Nach einem Unfall ist der Schädiger als Versicherungsnehmer verpflichtet, seiner Haftpflichtversicherung den Schaden zu melden.

Warten Sie aber aber nicht darauf bis der Unfallgegner den Schaden bei seiner Versicherung meldet, sondern werden Sie selbst aktiv.

Das Recht auf einen Anwalt

Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Sie können jederzeit einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Dieser übernimmt auf Wunsch auch die Schadensmeldung an die gegnerische Versicherung. Die dabei auftretenden  Anwaltskosten sind als Sachfolgeschaden von dem Schädiger bzw. von dessen Versicherung zu ersetzen.

Ein Anwalt ist bei einem Verkehrsunfall äußerst praktisch, da man ohne einen Anwalt viele Schadenspositionen, die einem als Geschädigten zustehen, vergessen oder von der Versicherung nicht bekommen würde.

Ein wichtiges Beispiel hierfür ist der wahlweise Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung. Des Weiteren hat er das Recht auf ein Gutachten, mit dem der Schaden fiktiv abgerechnet werden kann und er damit das beschädigte Kfz auch unrepariert weiterbenutzen kann. All diese Rechte kann ein Laie nicht wissen und deshalb ist ein Rechtsanwalt sehr zu empfehlen.

Das Recht auf einen unabhängigen Gutachter

Bei einem Haftpflichtfall steht es dem Geschädigten frei, einen Sachverständigen (Gutachter) seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Auch wenn die Haftpflichtversicherung bereits ohne Zustimmung des Unfallgeschädigten einen Sachverständigen beauftragt hat. Hier sollte man gut darauf achten, da Versicherungen natürlich immer darauf Wert legen, dass sie möglichst wenig zahlen müssen und somit sowohl Partner-Gutachter als auch Partner-Werkstätten haben, die den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die Reparaturkosten des Autos so einstufen, wie es der Versicherung am liebsten ist.

Die Kosten für das Gutachten sind als Schadensposition erstattungspflichtig und müssen von der gegnerischen Versicherung gezahlt werden.

Bei einem Bagatellschaden (Schaden bis zur Bagatellgrenze, die zwischen 700€-800€ liegt) genügt lediglich ein Kostenvoranschlag, welcher sowohl vom Gutachter, als auch von der Werkstatt verfasst werden kann.

Der Sachverständige ermittelt dann auch den Restwert, welcher der Wert eines Kfz ist, den dieses nach einem Verkehrsunfall mit dem Schaden noch hat.
Dieser ist vor allem für die Schadensfeststellung des Kfz wichtig, wenn ein Totalschaden (das ist der Fall, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen) vorliegt.

Weitere Ansprüche – was dem Geschädigten zusätzlich zusteht?

Der Unfallgeschädigte kann entscheiden, ob er die konkreten Reparaturkosten (darunter fallen auch Verbringungskosten) bezahlt bekommen will, oder er stattdessen mit dem Gutachten, das der Gutachter erstellt hat, eine fiktive Abrechnung durchführt und das Auto unrepariert weiterfährt oder selbst repariert oder reparieren lässt.

Zweiteres ist in der Regel zu empfehlen, weil es dem Geschädigten mehr Flexibilität bei der Instandsetzung gewährt. Eine fiktive Abrechnung von Verbringungskosten ist auch möglich.

Für die Zeitdauer der Reparatur hat der Geschädigte das Recht auf einen Mietwagen gleichen Typs. Alternativ kann er auch eine Nutzungsausfallsbeschädigung in Form von Geld in Anspruch nehmen.

Des Weiteren hat der Verunfallte das Recht auf Erstattung der Wertminderung. Ein Minderwert liegt bei einem verunfallten Kfz auch nach Reparatur des Autos vor, weil es im Regelfall nach Reparatur des Unfallschadens weniger wert ist, als ohne den Unfallschaden. Somit erzielt es im Falle des Verkaufs einen geringeren Verkaufserlös aufgrund der Wertminderung.

Die wichtigsten Schritte der Schadensregulierung im Überblick:

  • Beweise sichern
  • Schaden melden (sollte der      Geschädigte nicht ohne professionelle Hilfe tun) oder
  • Anwalt beauftragen      (empfehlenswert)
  • Gutachten erstellen lassen (bei      Bagatellschaden: Kostenvoranschlag)
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall      in Anspruch nehmen
  • Alle Kosten (Reparaturkosten      (inkl. Verbringungskosten), Gutachten, Mietwagenkosten/Nutzungsausfall),      die während der Schadensregulierung anfallen, vom Haftpflichtversicherer      erstatten lassen.